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Pflege

Die Pflege von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, kann unterschiedliche Formen annehmen, abhängig von den Bedürfnissen und Umständen sowohl der Betroffenen als auch der pflegenden Angehörigen.

 

Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Möglichkeiten sowie hilfreiche Tipps, Erklärungen und Erfahrungen.

Patient und Krankenschwester
Pflegegeld

Alles rund ums Thema Pflegegeld, Klage gegen den Bescheid und Verschlechterungsanträge.

Pflege zu Hause

Von Unterstützungen des Landes/Bundes, Kurzzeitpflege, Geriatrische Tagesklinik, Ambulante geriatrische Remobilisation über mobile Pflege- und Betreuungsdienste bis hin zu stundenweiser Betreuung.

Pflege-einrichtungen

Wenn die Pflege eines Angehörigen zu Hause nicht möglich ist, gibt es mehrere Möglichkeiten. Alternative Lebensräume, Pflegeheime, klinische Abteilungen mit oder ohne Schwerpunkte für Demenz sind möglich. 

Unterstützung auf Gemeinde- & Landesebene

Viele Beratungen, Unterstützungen und Projekte werden von der öffentlichen Hand initiiert, organisiert oder gefördert.

Hilfe bei  Angelegenheiten

Rechtliche Unterstützung Not- und Krisendienste, Palliativ- und Hospizdienste, Sozialdienste und -projekte können sich im Alltag als wertvoll erweisen.

Image by Josh Appel
Pflegegeld

Das Pflegegeld beantragen Sie mittels Antrag bei Ihrem Versicherungsträger. Dem Antrag beizuschließen ist der Befund des Neurologen.​

Wenn der Gutachter zur Pflegegeldeinstufung kommt

 

  • Halten Sie alle ärztlichen Befunde bereit.

  • Die Pflegegeldbegutachtung darf nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung erfolgen. Sehr oft passiert dies aber auch telefonisch. Wichtig: Geben Sie dafür Ihre Telefonnummer als Kontakt an.

  • Führen Sie vor dem Besuch ein paar Tage ein Pflegeprotokoll. Vergessen Sie dabei nicht, dass Anleitungen (z.B. zur Körperpflege) und auch Tätigkeiten, die für Sie selbstverständlich sind, zur Pflege gehören.

  • Sie selbst als pflegender Angehöriger oder Vertrauensperson haben das Recht darauf, vom Gutachter angehört zu werden.

  • Bei einer Demenz kann dann durch die Fehlinformationen des Kranken (ich kann alles, ich mach alles) ein komplett falsches Bild entstehen. Eine viel zu niedrige Einstufung ist dann die Folge. 

 

Tipp:

Einstufungsrelevante Unterlagen (mit Ausnahme eines ärztlichen Attests), welche den Betreuungs- und Pflegebedarf abbilden (z.B. pflegefachliche Stellungnahmen, Protokolle) nicht mitschicken, sondern erst der begutachtenden Person übergeben. Diese muss die Unterlagen in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

 

Eine Alternative dazu ist, dass Sie die Unterlagen mit dem Antrag in Kopie mitschicken und das Original der begutachtenden Person übergeben.  

 

Wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt, bringen Sie eine Klage gegen den Bescheid ein

 

  • Die Pflegestunden, die für die Bewilligung von Pflegestufen notwendig sind, sind in  Richt-, Mindest- und Fixwerte eingeteilt.

  • So gibt es für alle Pflegetätigkeiten festgesetzte Stunden.

  • Im Bescheid sind die Pflegestunden aber nur pauschal angegeben. Der Antragsteller hat keinen Vergleich, wie viele Stunden im Detail vom Leistungsträger (z.B.PVA) festgelegt wurden und wie viele er aber in Wirklichkeit benötigt hat.

 

Sie haben ein Recht auf die Detaillierung der angerechneten Pflegestunden.

 

Wichtig ist eine schriftliche Anforderung des Antragstellers (Pflegling oder dessen Vertreter) – unbedingt mit dem Vermerk "inkl. Leistungskalkül". Als Beilage geben Sie eine Kopie des Bescheides dazu. Der Leistungsträger muss der Anforderung nachkommen.

Verschlechterungsantrag

 

Eine höhere Einstufung kann nach einem Jahr wieder beantragt werden. Stellt sich jedoch nach einer kürzeren Zeit eine gravierende Verschlechterung ein, kann sofort ein Verschlechterungsantrag gestellt werden.

  • Ein Zweizeiler vom Hausarzt genügt.

  • Auf den Antrag unbedingt "Verschlechterungsantrag" vermerken - auch auf Seite 2 unter "hat sich ihr pflegebedarf erhöht" den Zusatz "Verschlechterungsantrag" vermerken.  

Pflegegeld
Mann im Rollstuhl
Pflege zu Hause

Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim 

 

  • Betreuung Pflegebedürftiger in bestimmten Pflegeheimen Kärntens ab der Pflegestufe 3 (bei Demenz PfSt. 2 - fachärztliche Bestätigung) zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • mindestens 4, maximal 28 Tage pro Jahr zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in max. 2 Einheiten

  • die Hauptpflege muss seit mindestens einem halben Jahr vom Antragsteller durchgeführt werden, es sollte eine gemeinsame Wohnsitzadresse vorliegen, jedoch ist ein Antrag auch bei Nachbarschaftshilfe möglich

  • der Antrag kann von Angehörigen, GPS (Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice), PKO (Pflegekoordinatorinnen), Gemeinden, Community Nursing ausgefüllt werden

  • der Antrag kann per Post, per Mail oder Fax eingebracht werden

  • die Zuweisung erfolgt ausschließlich über die Landesregierung (Abt. 5)

  • Kostenübernahme durch das Land Kärnten

  • das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MWSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten

  • kein Anspruch bei einer 24-Stunden-Betreuung

 

Die Kurzzeitpflegeplätze sind leider begrenzt, es stehen 23 Betten in ganz Kärnten zur Verfügung. Das Bearbeitungsverfahren startet mit Einbringung des Antrages, jedoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen, eine Absage wird binnen 3 Tagen ausgesprochen.

 

Geriatrische Tagesklinik Klinikum

 

Die geriatrische Tagesklinik ist eine Einrichtung im Zentrum für Altersmedizin. Sie bietet Menschen im höheren Lebensalter die Möglichkeit einer Rehabilitation mit medizinischer Betreuung. Die Behandlung umfasst 15 Therapietage (individueller Therapieplan zwei bis drei Therapietage pro Woche).

Das multiprofessionelle Team der geriatrischen Tagesklinik besteht aus Ärzten, Krankenpflegefachpersonal, Altenfachbetreuern, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Psychologen und Sozialarbeitern. Es wird ein individuelles Therapiekonzept für jeden einzelnen Patienten erstellt.  Die Behandlung erfolgt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, nach operativ versorgten Knochenbrüchen oder bei neurologischen Erkrankungen.  

 

Ambulante geriatrische Remobilisation in ganz Kärnten

 

Bei dieser Form der Geriatrischen Versorgung wird nicht der Patient ins Krankenhaus gebracht, sondern das Team kommt zum Patienten nach Hause.

 

  • Die geriatrische Remobilisation wird ambulant im ständigen Wohnumfeld der Betroffenen durchgeführt. Es bestehen die gleichen Therapiemöglichkeiten wie bei einer stationären Behandlung.

  • Diese Art der Remobilisation soll aber nicht als Ersatz für bereits bestehende mobile Pflegeangebote verstanden werden und auch nicht in Konkurrenz mit Hausärzten oder niedergelassenen Therapeuten treten.

  • Die Kooperation mit den vor Ort niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Hauskrankenhilfen ist von großer Wichtigkeit.

 

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen Interesse an der Ambulanten Remobilisation haben, sprechen Sie darüber mit ihrem Hausarzt oder wenden Sie sich direkt an das ambulantes Team des nächstgelegenen Krankenhauses.

Pflegeeinrichtungen/-Pflegedienste 

Mobile Pflege- und Betreuungsdienste

Vom Land Kärnten geförderte Vereine

.

Hauskrankenpflege

ist eine zeitlich unbegrenzte Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden,

durchgeführt von Gesundheits- und Krankenpflegepersonen oder Pflegeassistenten zum Erhalt und der Förderung der Selbständigkeit sowie der Entlastung der Angehörigen. Die Versorgung erfolgt nach Anordnung des behandelnden Arztes.

 

Hauskrankenhilfe

bietet kranken, rekonvaleszenten und pflegebedürftigen Menschen Unterstützung

sorgt für körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden des Betroffenen im Fokus der Betreuung.

 

Heimhilfen

unterstützen hilfsbedürftige Personen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Schwerpunkte sind Tätigkeiten im Haushalt, Körperpflege, Ernährung und Förderung der Selbständigkeit sowie Begleitung bei Arztbesuchen.

 

Mehrstündige Betreuung

   

Dieses Angebot richtet sich an pflegende Angehörige, die nahe Verwandte mit erhöhtem Betreuungsaufwand (z.B. bei Menschen mit Demenz) im häuslichen Umfeld versorgen. Dem pflegenden Angehörigen soll eine leistbare mehrstündige Auszeit ermöglicht werden. Die Leistungen werden durch Heimhilfen erbracht.

 

Um einer Vereinsamung vorzubeugen, können jedoch auch Personen, die keine Verwandten bzw. andere Betreuungspersonen in räumlicher Nähe haben, dieses Angebot in Anspruch nehmen.

 

Angebot:

  • Mehrstündige Betreuung (nicht Pflege, nicht Haushaltstätigkeiten).

  • Stundenpakete 4, 5, 6, 7, 8 und 10 Stunden

  • Selbstbehalt gegenüber stundenweiser Betreuung um 50 % reduziert

  • Maximal 60 Stunden je Klient im Quartal, davon maximal 30 Stunden im Monat.

Voraussetzung:

  • Pflegegeldbezug

  • bei Pflegestufen 0, 1 und 2 ist eine ärztliche Bestätigung einer demenziellen Erkrankung erforderlich

  • Erstgespräch durch diplomiertes Pflegepersonal, wenn bis dato noch keine Inanspruchnahme eines mobilen Dienstes erfolgt ist

Kontakt:

  • Ob diese Leistung angeboten wird, richtet sich nach den personellen Kapazitäten. 12 mobile Dienste Kärntens sind involviert. Wenden sie sich direkt an den jeweiligen mobilen Dienst.

Kosten:

Die geförderten Stundensätze finden Sie auf www.ktn.gv.at (Themen A-Z, Mobile Pflege- und Betreuungsdienste - LINK); Basis sind die Bemessungsgrundlagen. Diese richten sich nach dem Einkommen der Pflegeperson bzw. des im selben Haushalt lebenden Partners.

 

 

Tageszentren Kärnten  

 

Tageszentren bieten Demenzkranken eine strukturierte Tagesgestaltung. Verlorene Fähigkeiten können wieder aktiviert werden und noch vorhandene werden gefördert. Soziale Kontakte bringen Freude in das Leben der Betroffenen und pflegende Angehörige erfahren eine große Entlastung.

 

Das Land Kärnten fördert den Besuch von Tagesstätten.

Pflege zu Hause
Image by Vlad Sargu
Pflegeeinrichtungen

Alternative Lebensräume

Alternative Lebensräume sind private Einrichtungen (Familien), in denen maximal sechs familienfremde Personen betreut werden können. Eine Unterbringung ist nur möglich, wenn kein hoher Pflegebedarf (max. Pflegestufe 3) besteht und der Kranke über eine gewisse Mobilität verfügt. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich.

 

Altenwohn- bzw. Pflegeheime

Der Eintritt in ein Pflegeheim ist ab der Pflegestufe 4 möglich. Gerade bei Demenz ist es aber sehr oft schon ab einer niedrigeren Pflegestufe nicht mehr durchführbar, den Kranken zu Hause zu pflegen. Die Aufnahme bis zur Pflegestufe 3 erfolgt im Rahmen einer Erhebung des Case Managements des Landes Kärnten.

 

Gerontopsychiatrische Einrichtungen

"Gerontopsychiatrische Heime" sind Pflegeeinrichtungen für Menschen mit schwierigen Krankheitsbildern und sind auch als solche bezeichnet. Gerontopsychiatrische Heime oder Einrichtungen, die zur vorrangigen Betreuung Demenzkranker geführt werden, müssen eine fachspezifische Qualifikation aufweisen.

 

Heime mit Betreuung und Pflege speziell für an Demenz erkrankte Menschen

In der Betreuung und Pflege von an Demenz erkrankten Menschen braucht es eine andere Normalität für den Alltag. Der an Demenz erkrankte Mensch verliert Schritt für Schritt seine Alltagskompetenzen. Was bleibt, sind Emotionen.

 

Diese Heime sind dahingehend ausgerichtet, Bewohnern mit Demenz ein liebevolles, sicheres und beschützendes Zuhause zu garantieren sowie deren familiäres Umfeld unterstützend zu begleiten.

 

Abteilungen für Chronisch Kranke in den Krankenhäusern der KABEG

In diesen Abteilungen werden vorwiegend Patienten mit hoher Pflegestufe, die einer intensiven pflegerischen und medizinischen Betreuung bedürfen, aufgenommen. Nahezu alle Patienten sind multimorbid und schwer pflegebedürftig. Die fachärztliche Versorgung durch Ärzte mit der Spezialausbildung für Geriatrie ist rund um die Uhr gewährleistet. In diesen Kliniken werden auch Wachkomapatienten aufgenommen.

Pflegeeinrichtungen
Hände halten
Unterstützung auf Gemeinde- und Landesebene

Das Kärntner Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice (GPS)

Das GPS ist ein Beratungsangebot der Bezirkshauptmannschaften, das die Kompetenzen des jeweiligen Sozialamtes und des jeweiligen Sozial- und Gesundheitssprengels bündelt. Es steht den Bürgern für Fragen und Anliegen aus den Bereichen "Gesundheit, Pflege und Soziales" als Erstanlaufstelle und Kompetenzzentrum kostenlos zur Verfügung.

 

 

Community Nursing

Ein Projekt (2022-2024), finanziert von der EU, zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit von einzelnen Personen, Familien und Gemeinschaften.

 

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bieten zusätzlich zur ärztlichen Versorgung wohnortnah und niederschwellig Angebote zur Unterstützung und Entlastung an.

 

Ziel: Längerer Verbleib im eigenen Zuhause für ältere und/oder pflege- und betreuungsbedürftige Personen, Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen, Förderung von Gesundheit, Lebensqualität und Wohlbefinden.

 

 

Pflegestammtische/Demenzcafés

Die wichtigen Einrichtungen der Pflegestammtische und Demenz-Cafés gibt es in beinahe allen Gemeinden Kärntens. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde oder an die Landesregierung, um die einzelnen Veranstaltungstermine  und -orte zu erhalten.

 

Pflegenahversorgung – Pflegekoordination

 

Das kostenfreie Serviceangebot richtet sich an ältere Menschen und betreuende Angehörige.

 

Mit einem Kärnten weit einheitlichen Versorgungsnetz soll es gelingen, Bürger in ihrem privaten Wohnbereich bestmöglich zu versorgen, sodass selbständiges Wohnen trotz Hilfe- und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich erfolgen kann.

 

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Gemeinden, dem jeweiligen Sozialhilfeverband oder einem Regionalverein, der Bezirkshauptmannschaft und der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege des Landes Kärnten.

 

Tätigkeiten der Pflegekoordination sind Informationen zu Angeboten der Gesundheitsförderung (Gesunde Gemeinden) bereitzustellen, Versorgungs- und Entlastungsangebote bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, Hilfestellung bei der Organisation von mobilen und anderen Diensten, Hilfestellung bei Antragstellungen aller Art (Pflegegeld, Heilbehelfe, Zuschüsse usw.), Initiierung eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes, Einkaufsfahrten, Hol- und Bringdiensten, Arztbesuche und vieles mehr.

Unterstützung auf Gemeinde- und Landesebene
Image by Tiago Muraro
Hilfe bei Angelegenheiten

Hilfe bei rechtlichen Angelegenheiten

 

Falls Sie rechtliche Unterstützung benötigen, gibt es für Sie mehrere Anlaufstellen, die Sie in unterschiedlichen Situationen unterstützen können.

 

Patientenanwaltschaft Kärnten

 

Ihre Patientenrechte gelten für Behandlungen in/bei einer Krankenanstalt, einem niedergelassenen Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt), einem Zahnarzt

einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Rettungsdienst, Apotheke, Physiotherapeut, freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe usw.).

 

Ihre Rechte umfassen Nichtdiskriminierung, Selbstbestimmung und Information, Vorausbestimmung Ihres Willens, Behandlung und Pflege, Geheimnisschutz und Ihr Recht auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte, Würde und Integrität sowie ein transparentes Wartelistenregime.

 

Kontakt:

Patientenanwaltschaft Kärnten

Völkermarkter Ring 31

9020 Klagenfurt

Tel. 050 536 57102

E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at

 

Pflegeanwaltschaft Land Kärnten

Pflegeanwältin: Mag. Bettina Irrasch

 

Worüber kann man sich bei der Pflegeanwaltschaft beschweren, Informationen einholen, Gespräche führen?

 

Zur Pflegesituation betreffend Personen, wenn diese in einem Altenwohn- und Pflegeheim, einem Zentrum für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR), einem Alternativen Lebensraum, in Tagesstätten für SeniorInnen betreut werden.

Weiters, wenn pflegebedürftige Personen zu Hause durch einen sozialen, mobilen Dienst oder eine Personenbetreuung (24-Std.-Betreuung) betreut und/oder gepflegt werden.

 

Wer kann sich beschweren, informieren, Gespräche führen?

Die betroffenen pflegebedürftigen Personen, deren Angehörige oder gesetzlichen Vertreter sowie Interessenten und Menschen, die Hilfe brauchen.

 

Die Pflegeanwaltschaft ist nicht zuständig für Beschwerden über die Pflege

in Einrichtungen gemäß Kärntner Krankenanstaltenordnung (Krankenhäuser, Sanatorien), von Menschen mit Behinderung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz sowie von Personen nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz.

 

 

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 

 

Die "Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung" ist eine unabhängige und weisungsfreie Service- und Beratungseinrichtung, welche im Sinne einer Ombudsstelle tätig ist. Die AMB arbeitet im Auftrag der Kärntner Landesregierung.

 

Wobei und wie hilft die Anwaltschaft Menschen mit Behinderung?

Interessensvertretung, Hilfestellung bei Problemen, Bearbeitung von Beschwerden,

Vermittlungsgespräche, Beratungstätigkeiten, Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen, Ämtern, Behörden, Institutionen usw., Prüfung und Weiterleitung von fachlichen Empfehlungen für Verbesserungsvorschläge und zur Vermeidung von Missständen, und vieles mehr.

 

Volksanwaltschaft    

 

Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Sie überprüft auf Grundlage der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung.

 

Alle Menschen können sich bei der Volksanwaltschaft über eine österreichische Behörde beschweren – unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz.

 

Wegen Säumnis eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft über Behörden der Bundesverwaltung z.B. Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungsträger

Arbeitsmarktservice. Finanzämter (z.B. im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld), Polizei, Justizverwaltung, Finanzverwaltung, Benachteiligungen oder Ungleichbehandlungen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Nationalität, über Behörden der Landes- und Gemeindeverwaltung, z.B. bedarfsorientierte Mindestsicherung, Landes- oder Gemeindeabgaben (Abfall, Wasser, Kanal) und Straßenverkehr und Straßenverwaltung.

 

Vertretungsnetz – Bewohnervertretung

 

Das Recht auf persönliche Freiheit ist in der österreichischen Verfassung von zentraler Bedeutung. Wenn früher MitarbeiterInnen von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und von Krankenanstalten außerhalb psychiatrischer Abteilungen Freiheitsbeschränkungen vornahmen, bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone: nämlich zwischen einer strafbaren Handlung einerseits, also Freiheitsentzug und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den von ihnen betreuten Personen anderseits, also notwendige Maßnahmen zu deren Schutz.

 

Das HeimAufG (seit 1.7.2005 in Kraft) hat zwei zentrale Ziele:

 

1.) Menschen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei Eingriffen in ihre Freiheitsrechte zu schützen und

2.) die in der Pflege und Betreuung tätigen Berufsgruppen durch klare gesetzliche Vorgaben bei der schwierigen Entscheidung für oder gegen eine freiheitsbeschränkende Maßnahme zu unterstützen.

 

Die BewohnervertreterInnen vertreten Menschen, die von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des HeimAufG betroffen sind. Alle Maßnahmen müssen an sie gemeldet werden.

 

Die BewohnververtreterInnen gehen diesen Meldungen nach, suchen die betroffenen Personen in den Einrichtungen auf und führen Gespräche mit allen Beteiligten. Sie haben das Recht, in die Pflegedokumentation, in die Krankengeschichte sowie in andere Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen. Sie sind AnsprechpartnerInnen zu allen Fragen des HeimAufG und rund um das sensible Themenfeld "Zwang".

 

Gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten die BewohnververtreterInnen daran, dass Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gefunden und umgesetzt werden.

 

Die BewohnververtreterInnen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit und Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung zu stellen.

 

Sie vertreten dann die betroffene Person im gerichtlichen Überprüfungsverfahren.

 

Besonders wertvolle Unterstützungen Angelegenheiten

 

Psychiatrischer Not- und Krisendienst

 

Qualifizierte fachliche Hilfe bei

  • Lebenskrisen, wenn "die Welt über einem zusammenbricht!"

  • Selbstmordgedanken, wenn alles ausweglos scheint!

  • Innere Leere und Antriebslosigkeit, wenn nichts mehr gelingt!

  • Todesfällen, wenn man nicht weiß, wie es weitergehen soll!

  • Psychischen Erkrankungen, wenn Dinge seltsam werden.

  • Angehörigen, Freunden oder Bekannten, denen Sie helfen wollen!

 

So hilft Ihnen der PNK:

 

24 Stunden am Tag für Sie erreichbar

  • Kostenlose Hilfe

  • Diskretes, neutrales Fahrzeug

  • Anonym auf Wunsch

  • Vermittlung bei Bedarf

  • Fachlich qualifizierte Hilfe

 

Mut zur Selbsthilfe:

 

Anrufen,

  • anstatt zu verzweifeln!

  • anstatt zu Alkohol oder Suchtmitteln zu greifen!

  • anstatt tatenlos herumzusitzen!

  • um Entlastung zu erhalten!

  • um Lebensfreude und Neubeginn zu ermöglichen!

  • um Struktur zu finden!

 

Kontakt:

 

Raum Klagenfurt, St. Veit, Völkermarkt, Feldkirchen und Wolfsberg

Tel. +43-664 3007007

 

Raum Villach, Oberkärnten

Tel. +43-664 3009003

 

 

Palliativeinrichtungen

 

Die Palliativmedizin beschränkt sich nicht bloß auf die letzte Phase des menschlichen Lebens, für sie ist es eine wichtige Aufgabe die Schmerzen und Beschwerden zu lindern. Gerade Demenzkranke können sich nicht äußern, wo und welche Schmerzen sie empfinden. Daraus entsteht sehr oft ein unverständliches und aggressives Verhalten des Kranken. Palliativeinrichtungen sind österreichweit regelfinanziert.

 

Palliativstationen

 

Zielgruppe sind Patienten, die aufgrund komplexer medizinischer, pflegerischer oder psychosozialer Symptomatik nicht durch andere Einrichtungen oder Dienste betreut werden können. Es werden keine kausalen Therapien der Grunderkrankung (z.B. Chemotherapie, Transplantationen) durchgeführt.

An- und Zugehörige werden begleitet und nach Möglichkeit in die Betreuung einbezogen.

 

Auftrag und Ziel sind Linderung von Symptomen und eine weitestgehende Stabilisierung, um die Patienten wieder nach Hause oder in eine adäquate Einrichtung entlassen zu können.

 

 

Mobiles Palliativteam: Begleitung zu Hause in der letzten Lebensphase

 

Das mobile Palliativteam besteht aus Ärzten, dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften und Psychologen. Alle Mitarbeiter haben eine entsprechende Palliativausbildung. Das Team versteht sich als fachliche Ergänzung des behandelnden Arztes, der Hauskrankenpflege und sozialer Dienste. Der Einsatz des Palliativteams wird daher nach Möglichkeit vorher mit dem behandelnden Arzt (Hausarzt) und der Pflegeperson abgestimmt.

 

Der Kranke und seine Angehörigen werden in speziellen medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Fragen unterstützt und geschult. Das Team kommt auch auf Anforderung eines Pflegeheimes dorthin. Für den Betroffenen entstehen keine Kosten.

 

Die Kontaktaufnahme soll möglichst frühzeitig erfolgen!

 

 

KONTAKTE

 

Klinikum Klagenfurt

Palliativstation: Tel. +43-463 538-23710

Mobiles Paliativteam: Tel. +43-664 8193112

 

LKH Villach

Erstanfrage:  Tel. +43-4242 208 63270, E-Mail: silvia.gerjol@kabeg.at

 

KH der Barmherzigen Brüder St. Veit:

Palliativstation: Tel. +43-4212 499-219

Mobiles Palliativteam: Tel. +43-664 4624611

 

Hospizeinrichtungen  

Rektor Hubert Stotter:"Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde, gut begleitet und bestmöglich versorgt. Mit dem ersten stationären Hospiz können wir in kärnten jetzt einen Raum schaffen, der Menschen auf dem letzten Stück ihres lebensweges begleitet."

Versorgung von Palliativpatienten rund um die Uhr in besonders komplexen Situationen. Die pflegerische und psychosoziale Betreuung steht im Vordergrund. Eine Behandlung im Krankenhaus oder auf einer Palliativstation ist medizinisch nicht erforderlich. Eine Betreuung zu Hause oder in einer anderen Einrichtung ist nicht möglich. Der Patient wird eher im späteren Krankheitsverlauf aufgenommen und dort in der Regel bis zum Tod begleitet.

 

  • Mobile Hospize in Kärnten: Diakonie de la Tour, Caritas Kärnten, Österreichisches Rotes Kreuz

       AlleAdressen finden Sie auf https://www.klv-hospiz.at/bezirk.php?b=kl

  • Stationäres Hospiz Diakonie: Haus Elvine Treffen

       Ein multiprofessionelles Team steht den 10 Hospizgästen und ihren Angehörigen betreuend und begleitend zur         Seite.

 

Klinische Sozialarbeit

Wichtig bei Krankenhausaufenthalten!

 

 

Die SozialarbeiterInnen im Krankenhaus beraten die Patienten und ihre Angehörigen über die Zeit nach Entlassung aus der stationären Versorgung. Die klinische Sozialarbeit ist mit dem Behandlungsteam und sämtlichen Ämtern/Behörden und Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses eng vernetzt.

 

Wichtig: wird der Patient im Krankenhaus aufgenommen, sollte er sich sofort an die Stationsleitung wenden, damit die vielfältige Hilfe der Sozialarbeit in Anspruch genommen werden kann.

 

Leistungen

 

  • Sozialanamnese und Abklärung des Lebensumfeldes

  • Psychosoziale Beratung - Erarbeitung von Zukunftsperspektiven

  • Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragestellungen, wie

  • finanzielle Ansprüche (z.B. Mindestsicherung, Pension, finanzielle Beihilfen, Pflegegeld etc.)

  • sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten

  • Ansprüche auf Leistungen (z.B. für pflegende Angehörige, Beihilfen usw.)

 

  • Beratung bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit

  • Angehörigengespräche und Vermittlung familienstützender Maßnahmen

  • Information über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erwachsenenvertretung

 

  • Entlassungsmanagement

  • Erarbeitung einer tragfähigen Entscheidung zur nachstationären Versorgung mit Patienten und Angehörigen

  • Beratung über und Vermittlung von Maßnahmen zur häuslichen Versorgung/teilstationeren Versorgung/ambulanten Betreuung

  • Institutionelle Unterbringung, Vermittlung betreuter Wohnformen

  • Einleitung rehabilitativer Maßnahmen medizinisch, sozial, beruflich

  • Abklärung der Finanzierbarkeit der erforderlichen Betreuungsmaßnahmen nach dem stationären Aufenthalt

  • Hilfestellung bei Antragstellungen (Pflegegeldantrag, Übergangspflege, finanzielle Zuschüsse etc.)

 

Freiwillige Besuchsdienste 

 

Rotes Kreuz 

Die freiwillig tätigen MitarbeiterInnen des Besuchs- und Begleitdienstes kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause und verbringen eine vorab festgelegte Zeit (z.B. eine oder zwei Stunden) mit Ihnen.

 

Je nachdem, was Sie möchten, wird der/die BesucherIn mit Ihnen plaudern, etwas spielen, Fotos ansehen oder einen Spaziergang oder kleinen gemeinsamen Ausflug in die nähere Umgebung machen.

 

Mit der Unterstützung durch den Besuchs- und Begleitdienst wird der Alltag für Sie abwechslungsreicher, für Ihre pflegenden Angehörigen kann er auch eine Entlastung bringen.

 

Kontakt:

DGKP Ing. Birgit Treven

Tel. +43-50 9144 - 1061, Mo - Do, 8.00 - 15.00 Uhr   

 

 

Caritas 

Die Caritas vermittelt geschulte Freiwillige, die Abwechslung in den Alltag von einsamen Menschen bringen.

 

Einsamkeit kann viele Gründe haben: Die Familie ist weggezogen und hat nur selten Zeit für Besuche, die jahrelangen Freunde sind selber nicht mehr so mobil wie früher. Viele Menschen fühlen sich besonders im Krankenhaus oder im Pflegewohnhaus allein gelassen.

 

Freiwillige Frauen und Männer stehen ihnen in schwierigen Zeiten hilfreich zu Seite und ergänzen so die Versorgung und Pflege. Sie bringen ein Stück "Außenwelt" in den oft beschwerlichen und einsamen Alltag.

 

Das Angebot der Alltagsbegleitung ist kostenlos, es entstehen dem zu Begleitenden seitens der Caritas keine Kosten.

 

Kontakt:

Heidi Stockenbojer

Tel. +43-676 6134750

 

 

"Mitten im Leben"

Ein Angebot des katholischen Bildungswerkes für ältere Menschen. Es finden

regelmäßige Treffen von 1,5 Stunden - wöchentlich oder 14-tägig - über einen längeren Zeitraum statt. Geleitet wird von ausgebildeten GruppenleiterInnen, die die Inhalte der Treffen individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden ausrichten. Kostenlose Schnuppertermine in einer Gruppe in Ihrer Nächte sind möglich.

 

Informationen und Kontakt:

Ulrike Schwertner

Katholische Kirche Kärnten

Tel. +43-676 8772-2427

 

 

Klagenfurt will helfen

Erste Kärntner Freiwilligenbörse

 

Anlässlich des europäischen Jahres der Freiwilligkeit 2011 entstand in Klagenfurt

die erste Freiwilligenbörse Kärntens. Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen motiviert werden, mehr soziale Verantwortung zu zeigen und sich im Rahmen der Möglichkeiten frei zu engagieren.

 

Die Aufgaben des Vereins:

Allgemeine Hilfeleistung

Beratungsleistungen in den unterschiedlichsten Lebenslagen

Nachhilfe (Lernhilfe) für Jugendliche aber auch Erwachsene

 

Im Rahmen der "Allgemeinen Hilfeleistung" ist es möglich, dass die ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins stundenweise Demenzkranke besuchen, sich mit ihnen beschäftigen und spazieren gehen. Das Projekt umfasst keine Pflegetätigkeit!

 

Kontakt: "Klagenfurt will helfen"

Tel. +43-463 490-146-1 oder +43-676 842414 109

www.willhelfen-klagenfurt.at

Hilfe bei Angelegenheiten
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